Loading

Startseite
Industrie
Arbeitsstühle & Stehhilfen Arbeitsplatzmatten Bodenmarkierungen Absorptionsmittel System & Laborarbeitsplätze Regale & Lagersysteme Stehpodeste Industriebodenbelag Werkstattausstattung Umkleiden & Garderoben
Büroeinrichtung
Bürodrehstühle Besucher & Konferenzstühle Schranksysteme Trennwandsysteme Akustikelemente Beleuchtungssysteme Einrichtungsaccessoires Tischsysteme
Objektausstattung
Planungskonzeption Eingangsbereiche Lobby & Lounge Konferenz & Schulungsräume Großraumeinrichtung & Möblierung Sozialeinrichtungen Innen & Sonderbaulösung
Ergonomie
Ergonomieberatung Büroarbeitsplatz Ergonomieberatung Industriearbeitsplatz
Über uns Kontakt

Verkaufs- und Lieferbedingungen Bock Handelsunternehmen GmbH

Im Geschäftsverkehr mit unserer Firma gelten die nachstehenden Verkaufs- und Lieferbedingungen. Soweit unser Vertragspartner privater Verbraucher ist, gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches, soweit sie durch nachstehende Bedingungen nicht zulässigerweise ausgeschlossen worden sind.
I.Angebot
Die in unseren Katalogen und Prospekten enthaltenen Angaben zu den dort abgebildeten und angebotenen Waren und Artikeln sind keine Eigenschaftszusicherungen oder Garantieerklärungen; Abbildungen, technische Daten, Gewichts-, Maß- und Leistungsbeschreibungen sind unverbindlich, soweit sie nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Preisangaben gelten nach Maßgabe der Ziffer II. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Sie verpflichten uns nicht zur Annahme und Ausführung von Aufträgen.
II. Preise
  1. Preise gelten, soweit nicht anders vereinbart, ab Lager Ilmenau oder Werk ausschließlich Mehrwertsteuer und Verpackung.
  2. Soweit nicht ausdrücklich bestimmte Preise vereinbart worden sind, liefern wir zu den am Tag der Auslieferung geltenden Listenpreisen. Treten nach Abschluss des Liefervertrages Erhöhungen unserer Kostenfaktoren, z. B. Kosten für Rohstoffe, Energie, Löhne oder Fracht ein, so sind wir auch bei ausdrücklicher Vereinbarung bestimmter Preise berechtigt, den Lieferpreis in angemessenem Umfang anzupassen. Erhöht sich dadurch der Lieferpreis um mehr als 10 %, so kann der Kunde durch unverzügliche schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Betrifft die Preisanpassung nur einen Teil der Lieferung, so ist der Rücktritt vom Vertrag nur hinsichtlich dieses Teils zulässig.
III. Lieferung
  1. Liefertristen und -termine sind unverbindlich, soweit sie in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Bei Überschreitung - auch einer als verbindlich bezeichneten - Frist hat der Besteller/Käufer eine angemessene Frist ausschließlich schriftlich zu setzen, wobei als angemessen für die verbindliche Lieferung 20 Kalendertage und für die unverbindliche 30 Kalendertage gelten. Wird bei einer als verbindlich bezeichneten Frist nicht innerhalb der Nachfrist geliefert, steht dem Besteller/Käufer ein Rücktrittsrecht von diesem Vertrag zu. Die Rücktrittserklärungen sind ausschließlich schriftlich und gegen Einschreiben/Rückschein zu übersenden. In allen Fällen des Rücktritts begrenzt sich unsere Schadensersatzpflicht der Höhe nach auf den Wert der bestellten und nicht gelieferten Ware abzüglich der vom Besteller/Käufer ohnehin für die Ersatzbeschaffung der Ware aufgewendeten Beträge, die der Besteller/Käufer durch Originalurkunden nachzuweisen hat.
  2. Teillieferungen sind nach unserer Wahl zulässig. Hierdurch entstehende Mehrfrachtkosten gehen ausschließlich zu Lasten des Bestellers/Käufers.
IV. Zahlung
  1. Rechnungen sind sofort zur Zahlung fällig, es sei denn, es sind besondere Zahlungstermine schriftlich vereinbart.
  2. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum darf ein Skonto von 2% des Zahlungsbetrages vorgenommen werden, wobei es für die Rechtzeitigkeit der Zahlung auf den Geldeingang auf unserem Geschäftskonto ankommt.
  3. Der Besteller/Käufer kommt auch ohne Mahnung ab dem 30. Kalendertag des Ausstellungsdatums der Rechnung in Verzug, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Ab dem 30. Tag werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % (Verbraucher 5%) über dem jeweiligen Bundesbankbasiszinssatz, mindestens jedoch 12 % p. a. berechnet. Zusätzlich wird pro Zahlungserinnerung und Mahnung ein Unkostenaufwand von 10,00 € berechnet. Soweit der Besteller/Käufer Privatperson ist, gelten die gesetzlichen Vorschriften über den Verzugsschaden (§ 284 ff. BGB).
  4. Alle unsere Forderungen werden sofort fällig, wenn Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns Umstände bekannt werden, die nach unserem pflichtgemäßen kaufmännischen Ermessen geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Bestellers zu mindern. Wir sind dann auch berechtigt, noch ausstehende Lieferungen.nur gegen Vorauszahlung auszuführen und nach angemessener Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder wegen Nichterfüllung Schadensersatz zu verlangen. Wir können außerdem die Weiterveräußerung und die Verarbeitung der gelieferten Ware untersagen und deren Rückgabe oder die Übertragung des mittelbaren Besitzes an der gelieferten Ware auf Kosten des Bestellers verlangen. Wir sind berechtigt, in den genannten Fällen den Betrieb des Bestellers zu betreten, die gelieferte Ware wegzunehmen und sie durch freihändigen Verkauf zur Anrechnung auf die offene Kaufpreisforderung abzüglich entstehender Kosten bestmöglich zu verwerten.
  5. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von uns bestrittener und nicht rechtskräftig festgestellter Gegenansprüche des Bestellers sind nicht statthaft.
V. Eigentumsvorbehalt
  1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich der künftig entstehenden oder bedingten Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen. Das gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden.
  2. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der gelieferten Ware jederzeit widerruflich im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes berechtigt. Der Besteller tritt uns schon jetzt alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherheit aller Ansprüche nach Ziffer 1. Der Besteller ist zum Einzug der an uns abgetretenen Forderungen berechtigt und verpflichtet, solange wir diese Ermächtigung nicht widerrufen haben. Die Einziehungsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt.
  3. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstiger Verfügungen durch Dritte Hand hat er uns unverzüglich davon zu benachrichtigen.
VI. Mängelrüge und Sachmängelhaftung
  1. Die von uns gelieferte Ware ist, auch wenn Muster übersandt worden sind, unverzüglich nach Eintreffen bei dem Kunden sorgfältig zu untersuchen. Sie gilt als genehmigt, wenn eine Mängelrüge nicht innerhalb von 5 Arbeitsagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort schriftlich bei uns eingegangen ist.
  2. Bei Mängeln oder Fehlern einer zugesicherten Eigenschaft der gelieferten Ware kann der Kunde nach unserer Wahl Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Stattdessen können wir ihn auch auf eine Herabsetzung des Kaufpreises verweisen, es sei denn, dass die gelieferten Gegenstände für den Kunden nicht brauchbar sind. Im Falle des Fehlschlagens der Ersatzlieferung oder Nachbesserung kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. In jedem Fall ist die Sachmängelhaftung auch im Falle des Rücktritts vom Vertrag auf den Wert der bestellten und gelieferten Ware begrenzt abzüglich der vom Besteller/Käufer für die Ersatzbeschaffung ohnehin aufzuwendenden Preise und Kosten.
  3. Die vorstehenden Bestimmungen gelten auch bei Lieferung anderer als vertragsgemäßer Ware.
  4. Für Maschinen aller Art gelten im Übrigen zusätzlich die Verkaufs- und Lieferbedingungen der jeweiligen Hersteller. Soweit die Lieferung über entsprechende Einkaufsverbände und Fachvereinigungen wie des Vereins Deutscher Werkzeugmaschinenfabriken e. V. (V.D.W.) erfolgen, gelten deren Verkaufs- und Lieferbedingungen ergänzend. Auf schriftliche Anforderung des Bestellers/Käufers werden diese vorgenannten zusätzlich als verbindlich vereinbarten Verkaufs- und Lieferbedingungen ausgehändigt. Dabei gilt folgende Rangfolge: - unsere Verkaufs- und Lieferbedingungen, soweit nicht dieselben des Herstellers eine für uns günstigere Regelung enthalten - die Verkaufs- und Lieferbedingungen des Herstellers - die Verkaufs- und Lieferbedingungen der Facheinkaufsverbände und Fachvereinigungen.
  5. Soweit die gelieferte Ware mängelbehaftet ist, hat der Käufer auf seihe Kosten die Waren uns ordnungsgemäß zur Verfügung zu stellen. Bei unfreien Rücksendungen wird nach unserer Wahl die Annahme auf Kosten des Bestellers/Käufers oder die Rücksendung an den Besteller/Käufer veranlasst.
  6. Soweit es sich bei dem Kaufgegenstand um Import-Maschinen handelt, stellen Abweichungen vom deutschen Qualitätsstandard, Sicherheitsstandard und vom gewohnten deutschen Handling, keinen Mangel und kein Fehlen zugesicherter Eigenschaften im Sinne der Sachmängelhaflung nach BGB dar. Außerdem ist eine Wandlung und Rücknahme von Importmaschinen ausdrücklich ausgeschlossen, da Importmaschinen nur durch ausdrückliche Bestellung des Bestellers/Käufers eingekauft und geliefert werden. Sofern Schäden an Importmaschinen auftreten, sind wir bei der Durchsetzung etwaiger Ansprüche gegenüber dem Importeur bzw. dem Auslandshersteller des Produktes behilflich, ohne jedoch selbst Haftung und kostenmäßige Beteiligung zu übernehmen und zuzusichern.
VII. Schadensersatz
  1. Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Besteller/Käufer steht uns im Falle der Nichtabnahme des Kaufgegenstandes nach angemessener Fristsetzung zur Abnahme ein pauschalierter Schadensersatzanspruch in Höhe von 15 % des vereinbarten Kaufpreises zu, es sei denn, der Besteller/Käufer weist schriftlich nach, dass uns ein geringerer, oder wir weisen nach, dass uns ein höherer Schaden tatsächlich entstanden ist.
  2. Darüber hinaus stehen uns im Falle der Nichterfüllung des Vertrages durch den Besteller/Käufer alle weiteren gesetzlichen Rechte zu.
VIII. Gerichtsstandsvereinbarung
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Besteller Vollkaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, die Klage bei dem für Ilmenau zuständigen Gericht zu erheben. Wir sind berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers zu klagen.
IX. Allgemeine Hinweise
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen rechtsunwirksam oder nichtig sein, so sollen gleichwohl die übrigen Bestimmungen Gültigkeit behalten. Soweit rechtsunwirksame und unrichtige Bestimmungen vorhanden sind, sollen diese an das tatsächlich Gewollte angepasst werden. Ist eine Anpassung nicht möglich, gelten die gesetzlichen Regelungen. Ilmenau, den 01.01.2013 BOCK Handelsunternehmen GmbH
download